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20 exklusive und familienfreundliche Doppel-/Reihenhäuser in Bingen

Informieren Sie sich hier über unser Bauvorhaben mit Blick auf den Rheingau

Baubeschreibung

ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG

Neubau von 20 Doppelhaushälften/Reihenhäusern
Im Schwalg 36
55411 Bingen – Bingerbrück

Gliederung der Baubeschreibung

1. Allgemeines
2. Erschließung
3. Baunebenkosten
3.1 Planung und Bauleitung
3.2 Versicherungen
4. Rohbau
4.1 Erdarbeiten
4.2 Entwässerung
4.3 Maurer- und Betonarbeiten
4.4 Dach
4.5 Sanitärarbeiten
5. Ausbau
5.1 Fenster und Fenstertüren
5.2 Rollläden
5.3 Fensterbänke
5.4 Innentreppen
5.5 Innenputz
5.6 Außenputz
5.7 Estricharbeiten
5.8 Fliesenarbeiten
5.9 Maler- und Tapezierarbeiten
5.10 Bodenbelagsarbeiten
5.11 Schreinerarbeiten
5.12 Schlosserarbeiten
6. Elektroinstallationen
7. Heizung
8. Sanitärinstallationen
9. Außenanlage und PKW-Abstellplätze
10. Bauendreinigung
11. Eigenleistungen
12. Technische Hinweise und Informationen
13. Pflege- und Wartungshinweise
14. Schlussbemerkungen

1. Allgemeines

Alle Angaben und Zeichnungen in den Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit Sorgfalt gefertigt. Änderungen und Ergänzungen sind nicht vorgesehen, können aber aufgrund behördlicher Auflagen oder technischer Weiterentwicklung eintreten. Abweichungen und Änderungen sind demnach möglich und werden von den Vertragsparteien nicht als wertsteigernd oder mindernd angesehen, sofern sie keine Minderung in Bezug auf die Eignung zur vorgesehenen Nutzung darstellen.

Die im Lageplan, in den Grundrissen, Schnitten und Ansichten sowie Perspektiven usw. eingezeichneten Einrichtungsgegenstände, Zusatzbauteile, Bepflanzungen, Palisadenreihen, Spaliere etc. dienen nur der Veranschaulichung und sind, sofern nicht in der Baubeschreibung erwähnt, nicht Bestandteil des Leistungsumfanges.

Die angegebenen Flächen der Einzelräume beziehen sich auf Maße aus der Planung. Abweichungen von den in den Zeichnungen angegeben Maßen und Flächenangaben sind durch die Mauerwerksbauweise bedingt und im Rahmen von maximal 3% zulässig bzw. möglich.

Durch die verschiedenen Materialeigenschaften verschiedener Wand- und Deckenbaustoffe und deren unterschiedlichem Verhalten gegenüber Temperatur und Feuchtigkeit, kann es zur Bildung von Schwund bzw. Setzrissen kommen. Dies kann nicht verhindert werden und stellt kein Mangel dar.

Gärtnerisches Anlegen der Grundstücke ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Der endgültige Höhenverlauf auf dem Grundstück ergibt sich mit Fertigstellung der Gesamtmaßnahme.

Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Pflanzangebote, die von der Baugenehmigungsbehörde für ein Grundstück festgelegt werden sowie Pflanzgebot des Bebauungsplans zu erfüllen.

Abweichungen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften können genehmigt und durch Baulasten gesichert sein. Leitungsrechte werden durch Grunddienstbarkeiten bzw. Baulasten gesichert. Interne Verkehrswege, sonstige gemeinschaftlich genutzte Flächen werden vom Verkäufer hergestellt und von den Käufern gemeinschaftlich unterhalten.

Der Schallschutz und die damit einhergehenden Schallschutzmaßnahmen richten sich nach den behördlichen Bestimmungen.

Die Farb- und Materialgestaltung der von außen wahrnehmbaren Bauteile wie Fassaden, Dächer, Geländer, Vordächer sowie Bauteile und Pflasterflächen in den Außenanlagen usw. wird, um eine abgerundete Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, vom Architekten bzw. vom Verkäufer festgelegt.

Für die Bestimmung der zulässigen Maßtoleranzen am Bau gelten folgende Normen:

DIN 18201: „Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung“ DIN 18202: „Toleranzen im Hochbau; Bauwerke“
DIN 18203: „Toleranzen im Hochbau; vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; vorgefertigte Teile aus Stahl; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen“

Die Anforderungen des Schallschutzes richten sich nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ und dem zugehörigem Beiblatt 1.
Alle genannten Vorschriften können nach vorheriger Terminabstimmung in den Räumen des Verkäufers eingesehen werden.
Die Bauleistungen werden nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung ausgeführt.

2. Erschließung
Die Gebühren und Entgelte für die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Strom, Gas, Telefon und Wasser sowie für die Anlagen, die auf dem Kaufgrundstück zur Abwasserbeseitigung errichtet werden, einschließlich der Anschlüsse an den Abwasserkanal, sind mit dem Kaufpreis bezahlt.
Die das jeweilige Haus betreffenden Hausanschlüsse und Zähleinrichtungen sowie der Übergabepunkt befinden sich im Hausanschlussraum im Kellergeschoss.
Eventuell erforderliche Grunddienstbarkeiten z. B. für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen werden in den Kaufverträgen festgeschrieben.

3. Baunebenkosten

3.1 Planung und Bauleitung
Im Leistungsumfang sind die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen, die Genehmigungsgebühren, die statische Berechnung, die Wärme- und Schallschutznachweise, behördliche Abnahmen und Vermessungsarbeiten enthalten.
Der Verkäufer trägt die Kosten der Gebäudeabsteckung und der Einmessung. Die Kosten der Abmarkung (Grenzmarkierung) trägt er, wenn diese vom Katasteramt verlangt wird. Ansonsten wird keine Abmarkung durchgeführt.
Sofern dies im Hinblick auf den Baufortschritt noch möglich ist, können Umplanungs- und Veränderungswünsche im Hausinneren berücksichtigt werden. Diese sind schriftlich zu beantragen. Je angefangenen Arbeitsstunde werden hierfür 119,00 € inkl. 19% MwSt. dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Rechnung über die Veränderungswünsche bzw. nachträglichen Sonderwünsche sind fällig innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Verkäufer.

3.2 Versicherungen
Für das Bauvorhaben wird für die Bauzeit von dem Verkäufer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Nach der Übergabe geht ausschließlich die Feuerversicherung, per Gesetz, auf den Käufer über. Für die Feuerversicherung besteht rückwirkend ein Sonderkündigungsrecht.
Ab dem Tage der Übergabe ist der Käufer für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Der Verkäufer empfiehlt, dass der Käufer bereits zum Tage der Übergabe das Objekt ausreichend versichert hat.

4. Rohbau

4.1 Erdarbeiten
Der Mutterboden, soweit vorhanden, wird abgeschoben und die Baugrube für das Gebäude einschließlich aller Fundamente ausgehoben. Mutterboden und Aushubmaterial werden für die spätere Hinterfüllung während der Baumaßnahme auf dem Bauplatz gelagert.
Der Arbeitsraum wird mit dem vorhandenen Aushubmaterial ausgefüllt und fachgerecht verdichtet. Der Mutterboden wird bis zum bestehenden, bzw. gemäß Freiflächenplan geplanten Terrain aufgefüllt. Überschüssiges Material ist Eigentum des Verkäufers und wird abgefahren.

4.2 Entwässerung
Die Entwässerungsrohre innerhalb des Gebäudes werden im Gefälle verlegt. Notwendige Revisionsöffnungen bzw. Revisionsschächte werden montiert. Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wird hergestellt. Die Dachentwässerung erfolgt entsprechend den örtlichen Bestimmungen. Die Verlegung des Kanals außerhalb des Gebäudes erfolgt im Gefälle.

4.3 Maurer- und Betonarbeiten
Streifen- und Einzelfundamente oder Fundamentplatten werden aus Beton oder Stahlbeton in den statisch erforderlichen Abmessungen, entsprechend der Baugrundbeschaffenheit, erstellt.
In das Fundament wird ein Fundamenterder nach VDE-Vorschrift eingelegt. Die Bodenplatte für das Gebäude wird auf tragfähigem Untergrund erstellt und als wasserundurchlässiger Beton ausgeführt. Unterhalb der Bodenplatte wird eine Wärmedämmschicht aus Styrodur in einer Stärke von 12 cm, WLG 037, verlegt.
Bei unterkellerten Gebäuden: Die Kellerwände werden in wasserundurchlässigen Beton (WU-Beton) ausgeführt.
Bodenplatten und Wände stellen zusammen die Bauwerksabdichtung im Keller dar (weiße Wanne). An den Kellerwänden wird außenseitig eine Perimeterdämmung aus Styrodur in einer Stärke von 14 cm, WLG 040, angebracht.

Die Betonkellerwände werden örtlich mit großformatigen Planelementen geschalt und erhalten keinen Putzbelag. Etwaige kleinere Lunker und Kiesnester an der Betonoberfläche sowie systembedingte Unebenheiten an Schalungsstößen stellen keinen Mangel dar. Für die Oberflächen der Betonkellerwände ist keine Sichtbetonqualität gemäß DIN 18217 geschuldet.

Trennwände aus großformatigen Kalksandsteinen werden geklebt, knirsch und ohne Vermörtelung der vertikalen Mauerwerksstoßfugen ausgeführt. Eine Verfugung von Mauerwerkststoßfugen ist nicht geschuldet. Eventuelle Steinausplatzungen an Kalksandsteinen werden mit sichtbarer Mörtelmasse geschlossen.

Die Außenwände der Wohngeschosse werden nach Plänen gemäß Erfordernissen aus Schall- und Wärmeschutzbestimmungen sowie Statik in Massivmauerwerk (Kalksandstein) mit Wärmedämmverbundsystem erstellt. Tragende Innenwände werden vorzugsweise aus Mauerwerk oder Beton nach statischen Erfordernissen – nichtragende Wände werden als Gipskarton-Ständerwand oder gleichwertig ausgeführt. Die Trennung der Putz- und Trockenbauanschlüsse erfolgt mittels Kellenschnitt. Eine dauerelastische Verfugung der Trennfuge mittels Acryl ist nicht geschuldet.
Die Geschossdecken werden aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen hergestellt.

Bei unterkellerten Gebäuden:
Die Belichtung der Kellerräume erfolgt soweit möglich über Kellerfenster, bzw. über Lichtschächte. Die Lichtschächte sind mit verzinkten Gitterrosten abgedeckt.

4.4 Dach
Die Dachkonstruktion ist als flach geneigtes Stahlbetondach mit Dachüberstand geplant.

Die Dachabdichtung inkl. der aufgehenden Attiken erfolgt als Foliendach auf einer 18 cm starken Polystyroldämmung sowie Dampfsperre.

Die Dachterrassen der Reihenhäuser und des Doppelhauses erhalten eine Abdichtung als Foliendach inkl. sämtlicher Anschlüsse sowie einer umlaufenden Attikablechabdeckung auf Wärmedämmung gemäß Wärmeschutzberechnung. Terrassenbeläge sind Sache des Käufers.

4.5 Klempnerarbeiten
Sämtliche Verblechungen, Regenrinnen und Fallrohre werden in Zink bzw. Aluminium ausgeführt. Zink und Aluminiumoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der Niederschläge und bilden eine Patina. Dadurch entstehen teil- und vollflächige Verfärbungen, welche insbesondere in der Anfangszeit unregelmäßig sein können.

5 Ausbau

5.1 Fenster und Fenstertüren, Haustür
Die Fenster und Fenstertüren werden als Kunststofffenster mit Dreifach-Isolierverglasung, entsprechend den Vorgaben aus der Wärmeschutzberechnung ausgeführt.
In jedem Raum ist mindestens ein Fensterelement vorhanden und mit einem Dreh-Kipp-Belag ausgestattet. Teilweise sind Festverglasungen nach Angabe des Architekten vorhanden.
Die Hauseingangstür wird aus Aluminium, weiß oder farbig beschichtet nach Wahl des Architekten, eingebaut. Sie wird mit Sicherheitsbeschlag und Dreifach-Verriegelung sowie einem Lichtausschnitt in einem Design nach Wahl des Architekten ausgestattet. Bei der Darstellung in den Plänen handelt es sich um eine unverbindliche, beispielhafte Darstellung.
Die Beurteilung der Verglasung richtet sich nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“, herausgegeben vom Bundesverband Glasindustrie.

Bei unterkellerten Gebäuden:
Die Ausführung der Kellerfenster erfolgt analog der Fenster in anderen Geschossen in der Größe von jeweils 80×60 cm. Je nach Höhenlage des Gebäudes wird, wenn erforderlich, ein Kunststofflichtschacht in weiß mit einer Gitterrostabdeckung eingebaut (eine Abhebesicherung zur Selbstmontage wird mitgeliefert). Die Kellerräume sind keine Wohnräume. Die Größe der Kellerfenster entspricht daher nicht den Anforderungen an Fenster in Wohnräumen.

5.2 Rollläden
Im Erd-,Obergeschoss und Dachgeschoss werden alle Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden ausgestattet. Die Rollläden bestehen aus silbergrauen, Farbauswahl durch Architekten, Panzerprofilen. Im OG + DG erhält je 1 Rollladen eine Kurbelbedienung zur Sicherstellung des 2. baulichen Rettungsweges bei Brand und einhergehendem Stromausfall im jeweiligen Geschoß. Sie sind wärmegedämmt und entsprechen der Energiesparverordnung.

5.3 Fensterbänke
Die Außenfensterbänke und Fenstertürschwellen werden aus Aluminium in EV1 oder eloxiert, alternativ hierzu farbig beschichtet, ausgeführt. Die Auswahl erfolgt durch den Architekten. Die Innenfensterbänke werden aus Kunststein nach Wahl des Architekten in ca. 2 cm Stärke mit polierter Oberfläche hergestellt. In Bad und WC wird die Innenfensterbank entsprechend der Wandfläche gefliest.

5.4 Innentreppen
Die Treppenanlagen bestehen aus einer Stahl-Rechteckrohr-Rahmenkonstruktion mit aufgesetzten Holz-Fertigstufen (Buche Natur).
Treppenstufen in anderen Holzarten sind als Sonderwunsch möglich.
Alle Innentreppen erhalten Treppengeländer in Stahl, als geschweißte Konstruktion, mit senkrechten Füllstäben und aufgesetzten Handläufen aus Holz (Buche natur). Die Treppenkonstruktion und Geländer werden rostschutzgrundiert. Die Rostschutzgrundierung ist ohne Vorbehandlung (großflächiges Abschleifen) nicht für die Aufnahme einer Endlackierung geeignet Die Endlackierung erfolgt durch den Käufer. Kann als Sonderwunsch ausgeführt werden.
Setzstufen können als Sonderwunsch beauftragt werden.

5.5 Innenputz
Alle gemauerten Wände in den Wohngeschossen und im Kellerflur erhalten einen tapezierfähigen Gipsputz (Q2 für Raufaser geeignet). Nichttragende Trockenbauwände werden für Raufaser Q2 tapezierfähig gespachtelt. Die Wände in den Kellerräumen bleiben unverputzt. Als Sonderwunsch können auch die Kellerräume verputz werden.

Die Deckenfugen der Filigranbetondecken in den Wohngeschossen werden oberflächenfertig zur Aufnahme eines Tapetenbelages gespachtelt und geschliffen. Die Deckenfugen der Kellerräume, mit Ausnahme des Kellerflures bleiben unbehandelt bzw. werden nicht gespachtelt.

Die geschuldete Oberflächenqualität der Deckenuntersichten ist für einen oberflächenfertigen Anstrich ohne weitergehende Oberflächenbearbeitung (Käufersache) nicht geeignet.

5.6 Außenputz
Auf das Außenmauerwerk wird, gem. Wärmeschutznachweis, ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Das System besteht aus ca. 16 cm bzw. nach Vorgaben des Wärmeschutznachweis starken Wärmedämmplatten aus Styrodur WLG 032, systemzugehörigem Klebemörtel, Amierungsschicht (Amiermörtel mit Gewebeeinlage), einem feinkörnigen Oberputz mit Scheibenputz-Struktur sowie einem Anstrich mit Silikonharzfarbe. Notwendige Brandriegel werden in Mineralwolle ausgeführt. Dies kann technisch bedingt zu leichten Unebenheiten führen, die keinen Mangel darstellen. Der Sockel wird mit einem gefilzten Sockelputz versehen und farblich abgesetzt.
Die Material- und Farbauswahl erfolgt entsprechend dem Gestaltungskonzept der Architekten.

Die Fassaden der Reihenhäuser erhalten als optische Akzentuierung partiell auf gedoppelte Dämmflächen in gleicher Ausführung wie das Wärmedämmverbundsystem.
5.7 Estricharbeiten
In allen Wohngeschossen wird ein schwimmender Zement-Estrich auf Wärme- und Trittschalldämmung eingebaut.

Notwendige Estrichtrennfugen können systembedingt auch in der Mitte eines Raumes oder nicht parallel zu Bauteilen angeordnet werden. Eine für die Verlegung von verklebten Bodenbelägen notwendige Estrichverharzung an Estrichtrennfugen ist nicht geschuldet.

Bei unterkellerten Gebäuden:
Der Fußboden in den Kellerräumen wird mit Zementestrich ohne Dämmzwischenlage hergestellt.

5.8 Fliesenarbeiten
Wandfliesen in Bad und WC:
Keramische Wandfliesen nach Wahl aus reichhaltiger Musterkollektion. In Objektbereichen ablagehoch (ca.1,20 m), im Bereich der Dusche raumhoch.
Materialpreis € 20,00/qm inkl. MwSt. (empfohlener Verkaufspreis des Herstellers)
Die alternative Auswahl durch den Käufer erfolgt beim beauftragten Fliesenleger auf Grundlage dieser Herstellerpreisangabe. Eine Vergütung bei Auswahl preisgünstigerer Fliesen erfolgt nicht.

Bodenfliesen:
Keramische Bodenfliesen nach Wahl aus reichhaltiger Musterkollektion. In EG-Flur/Diele, Küche, WC im EG und im Bad im 1.0G. Bereiche ohne Wandfliesen mit Sockelausbildung passend zur Bodenfliese, 6-8 cm hoch.
Materialpreis € 22,00/qm inkl. MwSt. (empfohlener Verkaufspreis des Herstellers)
Die alternative Auswahl durch den Käufer erfolgt beim beauftragten Fliesenleger auf Grundlage dieser Herstellerpreisangabe. Eine Vergütung bei Auswahl preisgünstigerer Fliesen erfolgt nicht.

Sowohl für Wand-, als auch für Bodenfliesen können gemäß Auswahl durch den Käufer beim beauftragten Fliesenleger zusätzliche Bordüren, Dekore, Stufenausbildungen, Materialwechsel, Diagonalverlegung oder andere Ausführungen beauftragt werden.

Bei Abwahl der Fliesenarbeiten zur Ausführung in Eigenleistung erfolgt eine Gutschrift auf den Kaufpreis in Höhe von brutto € 40,00 / qm geplanter Fliesenfläche. Dies schließt alle zum Gewerk Fliesenarbeiten gehörenden Haupt- und Nebenleistungen mit
ein, wie z.B. Vorleistungsprüfung, Auf-und Unterfütterung, Vorbehandlungen, Grundierungen, Spritzschutzabdichtungen, Wannenabmauerungen, Kantenschutzschienen, Verfugungen, Anarbeiten an durchdringende Bauteile, Sockelfliesen, plastische Fugen, Reinigung usw..

5.9 Maler- und Tapezierarbeiten
Die Wohnungen (Decken und Wände) werden tapezierfähig Q2 (für Raufaser geeignet) übergeben. Die Wände in den Kellerräumen (Beton- und Mauerwerkswände) mit Ausnahme der Treppenhauswände bleiben unverputzt. Die Betonoberflächen der Kelleraußenwände können Grate von Schalungselementen aufweisen.

Die Stoßfugen der Filigrandeckenplatten in den Kellerräumen sind nicht verschlossen bzw. gespachtelt.

Sämtliche Stahlteile (außer verzinkte) haben eine Rostschutzgrundierung ohne Endlackierung.
Die Maler- und Tapezierarbeiten können auf Anfrage als Sonderwunsch ausgeführt werden.

5.10 Bodenbelagsarbeiten
Die Wohnungen werden, mit Ausnahme der gefliesten Bereiche (siehe Fliesenarbeiten), ohne Bodenbeläge übergeben.
Die Verlegung von Fliesen, Parkett oder Laminat kann auf Anfrage als Sonderwunsch ausgeführt werden.

5.11 Schreinerarbeiten
Alle Zimmertüren werden mit Umfassungszargen und einer Türhöhe von ca. 1,98 m
erstellt. Qualität entsprechend Moralt Oviplan, Oberfläche Decor weiss mit Drückergarnitur, Qualität entsprechend Hoppe Marseille Rosettengarnitur F1, alles nach Wahl des Verkäufers bzw. Architekten.
Der Bodenabstand der Türblätter und Zargen ist für den bauseitigen Einbau von Parkett vorbereitet.

5.12 Schlosserarbeiten
Balkongeländer (sofern vorhanden) bestehen aus einer Edelstahlrahmenkonstruktion mit Ober- und Untergurt mit verglaster Füllung nach Angaben des Architekten.

6. Elektroinstallationen

Jede Wohnung wird mit den notwendigen Verteilungen über Wandeinbaukasten mit Sicherungsautomaten und Stromkreisen komplett verdrahtet, gemäß VDE-Vorschriften ausgestattet.
Die Installation erfolgt in den Wohngeschossen und im Treppenhaus in Unterputzausführung, im Kellergeschoß wird eine Aufputz-Installation durchgeführt.

Ausstattung:
18 x Decken- und Wandbrennstellen einschl. 1 Anschluss Außenbeleuchtung
10 x Rollladenschalter mit Auf-/Ab Befehl
5 x Ausschaltungen
4 x Ausschaltungen mit Kontrollleuchte
4 x Wechselschaltungen
38 x Steckdosen
1 x Herdanschluss
1 x Spülmaschinenanschluss
1 x Waschmaschinenanschluss
1 x Trockneranschluss
1 x Telefonanschluss
1 x TV-Anschluss
1 x Klingelanlage mit Trafo und Läutwerk
1 x Zählerschrank inkl. Sicherungen zul. HA
1 x Potenzialausgleich

Die Bestückung der Räume erfolgt mit System Busch / Jäger / Gira oder gleichwertig, Farbe: alpinweiß, mit Großflächenschaltern und dazu passenden Steckdosen etc.

Die Wohnung erhält eine TV-Anschlussdose im Wohnzimmer im EG, ausgestattet für Satelliten- / oder Kabelfernsehanschluss, verkabelt bis zum HAR im Keller.

7. Heizung

Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fabrikat Viessmann, als Splittgerät mit Innen- und Außeneinheit. Die Außeneinheit wird im Gartenbereich aufgestellt.
Die Heizung der Wohnräume inkl. Kellerflur erfolgt über Ventilkompaktheizkörper (Viessmann oder gleichwertig) gemäß Wärmebedarfsberechnung. Als Sonderwunsch kann eine Fußbodenheizung im EG-DG installiert werden.
Die Heizungsanlage ist außentemperaturgesteuert und mit einer automatischen Temperaturabsenkung für die Nacht regelbar.

Als Sonderwunsch können in den Kellerräumen weitere Heizkörper installiert werden.

Für die Rohrleitung wird korrosionsbeständiges fünfschichtiges Aluminium / PE-X-Verbundrohr und C-Stahl-Rohr verwendet. Die Wärmedämmung erfolgt nach Heizungsanlagenverordnung.

Die Warmwasserversorgung von Bad und Küche erfolgt zentral über den Warmwasserspeicher der Heizungsanlage. Die Steuerung der Warmwassertemperatur erfolgt unabhängig von der Heizungstemperatur.

8. Sanitärinstallationen

Alle Einrichtungsgegenstände der Bäder bestehen aus Keramik in der Standardfarbe: Weiß
Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Entlüftung werden nach den einschlägigen DIN- Vorschriften erstellt.
Die Frischwasserleitungen werden je nach technischer Notwendigkeit in Kupfer, Edelstahl oder Verbundrohr ausgeführt. Die Entwässerungsleitungen werden aus heißwasserbeständigem PVC-Rohr, die Fallrohre aus schalldämmendem PP-R-Rohr ausgeführt.
Als Armaturen bzw. Mischbatterien werden Fabrikate des Herstellers Hansa/Grohe oder gleichwertig, auf Putz, in verchromter Ausführung eingebaut.

Vorhandene Versorgungsschächte der Installationsleitungen werden im Hausanschlußraum im KG bzw. im DG mit Mineralwolle revisionierbar ausgestopft.

Küche
In der Küche werden ein Warmwasser- und Kaltwasseranschluss mit Eckventilen sowie ein Abwasseranschluss vorgesehen.

Bad
Die Badewannenanlage besteht aus einer emaillierten Einbaustahlwanne (Größe: 170/75 cm) und ist mit einer verchromten Einhebel-Mischbatterie mit Handbrause ausgestattet.
Die Duschanlage besteht aus einer emaillierten Einbaustahlwanne (Größe: 90/90 cm) und ist mit einer verchromten Einhebelmischbatterie mit Handbrause und Verstellstange ausgestattet.
Als Sonderwunsch können – soweit technisch möglich – geflieste Duschböden mit Bodenablauf eingebaut werden.

Die Waschtischanlage besteht aus einem Porzellanwaschtisch (Größe: 60 cm) und ist mit einer verchromten Einhebelmischbatterie ausgestattet.
Die WC- Anlage besteht aus einem Porzellan — Hänge-WC mit Unterputz-Spülkasten, einschließlich WC- Sitz und Deckel.

Separates WC
Die WC- Anlage besteht aus einem Porzellan — Hänge-WC mit Unterputz-Spülkasten, einschließlich WC- Sitz und Deckel.
Das Handwaschbecken (Größe: 40 cm) ist mit einer verchromten Einlochbatterie für Kaltwasseranschluss ausgestattet. Als Sonderwunsch ist die Ausstattung eines Warmwasseranschlusses möglich.

Außen
An der gartenseitigen Außenwand wird eine Kaltwasserzapfstelle mit Absperrventil vorgesehen.

9. Außenanlagen und PKW- Abstellplätze

Terrassen
Gartenseitig wird im Bereich der Terrassen eine Bodenabsenkung (Höhe 40 cm) zur Vorbereitung der Herstellung einer Pflasterfläche einschließlich Schotterunterbau vorgesehen (Sonderwunsch).

Die verbleibende Gartenfläche wird mit evtl. vorhandenem Oberbodenmaterial angedeckt und grob planiert.

Zäune, Grundstücksabtrennungen, Müllbehälter- und Einhausungen sowie die Bepflanzungen der Grundstücke und Bauteile gehören nicht zum Leistungsumfang des Verkäufers und obliegen dem Käufer entsprechend den nachbarschützenden Gesetzen, dem Bebauungsplan und der Baugenehmigung.
Wege/Straßen und Hauseingänge:
Wege und Straßen werden gemäß Freianlagenplanung mit Betonpflaster, Farbe Grau oder nach Wahl des Verkäufers oder Architekten hergestellt. Dabei kommt ganz oder teilweise, nach den Vorgaben der Erschließungsplanung, Versickerungspflaster zum Einsatz. Die PKW-Stellplätze werden mit versickerungsfähigem Pflaster befestigt. Je nach Höhenlage sind vor der Eingangstüre Stufen möglich.

Die Erstellung und Unterhaltung der Beleuchtung der Hauszugänge sowie der Privatwege vor den Häusern zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist Aufgabe der Käufer

10. Bauendreinigung

Das Haus wird besenrein übergeben (Baugrobreinigung). Eine Feinreinigung wird nicht durchgeführt.

11. Eigenleistungen

Eigenleistungen sind Leistungen, die der Verkäufer nach dieser Baubeschreibung nicht zu erbringen hat oder die aufgrund Vereinbarung aus der Leistungspflicht des Verkäufers herausgenommen werden, gleichgültig, ob der Käufer diese erbringt oder durch Dritte erbringen lässt.

Nach Abschluss des Kaufvertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

In der Vereinbarung ist die damit verbundene Kaufpreisminderung und deren Auswirkungen auf die vereinbarten Ratenzahlungen sowie eine etwaige Änderung der Termine der Bezugsfertigkeit bzw. der endgültigen Fertigstellung festzulegen.

Der Käufer darf mit Eigenleistungen erst nach Abnahme und Übergabe beginnen.

Unabhängig von der Abnahme bzw. Teilabnahme ist der Käufer verpflichtet, die Tauglichkeit der vom Verkäufer erbrachten Vorleistungen für die in Eigenleistung zu erbringenden Bauleistungen zu überprüfen und etwaige Bedenken anzumelden. Diese Vorleistungsprüfung erfolgt gemäß den Regelungen § 4 Nr.3 VOB/B, Zitat: „Hat der Auftraggeber Bedenken gegen die vorgesehen Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.”

Der Käufer ist verpflichtet Eigenleistungen unter Verwendung normgerechter Baustoffe und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften technisch einwandfrei unter Beachtung der Materialherstellervorschriften zu erbringen. Ferner ist er verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (z.B. Bestellung eines verantwortlichen Bauleiters nach der Hessischen Bauordnung) zu beachten, etwa erforderliche Genehmigungen einzuholen, ggf. erforderliche Anzeigepflichten (z.B. gegenüber der Bauberufsgenossenschaft) zu erfüllen. Er hat die zur Erbringung der Eigenleistungen erforderlichen Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen, da Eigenleistungen im Umfang der vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherung nicht enthalten sind.

Für Eigenleistungen übernimmt der Verkäufer keinerlei technische oder rechtliche Verantwortlichkeit und Haftung. Planung, Überwachung und Koordination obliegen alleine dem Käufer.

Trotz Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften besteht auf einer Baustelle ein erhöhtes Unfallrisiko. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer und seinen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Käufer ist deshalb gehalten, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Im Zuge der Eigenleistungen anfallender Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterialien, Leergebinde usw. sind selbst ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen.
Bei der Erbringung von Eigenleistungen ist der Käufer seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb der vereinbarten Termine nach, kann es sich hierbei um eine Behinderung des Verkäufers handeln, die zu einer von ihm nicht zu vertretenden Verlängerung der Bauzeit und / oder zu Schadensersatzansprüchen des Verkäufers führen
kann.

Sofern der Käufer vor Abnahme und Übergabe Einrichtungsgegenstände nach Maß bestellen möchte (z.B. Einbauküche), ist er verpflichtet, ein Aufmaß vor Ort nehmen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Aufmaßnahme noch nicht vorhandene Bauleistungen, wie z.B. Innenputz, Sockelleisten usw., sind zu berücksichtigen.

12. Technische Hinweise und Informationen

Holz ist ein Naturprodukt, das sich durch Witterungseinflüsse wie Nässe, Austrocknung und Temperaturschwankungen verändern kann. Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in und an Bauteilen und Verkleidungen etc. aus Holz lassen sich nicht immer vermeiden. Derlei Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Der Verkäufer empfiehlt daher dem Käufer, dass er Unterhaltsanstrich rechtzeitig vor dem Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer starken Bewitterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar.
Auftreten feiner Risse in Stahlbetonbauteilen, Mauerwerk und an Bauelementen unterschiedlicher Baustoffe:
Allgemein übliche Setzungen des Bauwerks, Lastspannungen, Eigenspannungen beim Erhärten des Betons, Schwindprozesse, Austrocknung und Temperatureinflüsse können in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Bauwerks feine Rissen in den Stahlbetonelementen und im Mauerwerk hervorrufen. Diese feinen Risse stellen – sofern sie die nach DIN 1045 angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten – keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in den Stahlbetonelementen und im Mauerwerk, und in Folge davon im Putz, in Tapeten und in Anstrichen, im Bereich der Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Zwischen Gipskartonplatten und zwischen diesen und angrenzenden Wänden sowie zwischen sonstigen Bauteilen aus unterschiedlichen Baustoffen können Risse entstehen, die die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Diese Risse sind nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

Verschleißteile und Eingriffe des Käufers:
Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten und (gewöhnlichen) Abnutzung auch innerhalb der Gewährleistungsfrist unterliegen (Verschleißteile). Es handelt sich hierbei insbesondere um die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen und um Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung bzw. Kundendienstleistung erforderlich ist. Ferner handelt es sich hierbei um Elektro- und elektronische Teile, wie z.B. Pumpen, Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile oder um funktionale Bauteile, wie Griffe, Schlösser und Fensterbeschläge, Rollladengurte und Kurbeln zu Rollläden etc.

Bewegliche Teile müssen gewartet werden. Türschlösser sind regelmäßig, mindestens einmal jährlich zu
schmieren, ebenso alle Fensterbeschläge; nicht jedoch Türbänder (Scharniere), diese sind wartungsfrei
(kunststoffgelagert) – hier führt Öl zur Verschmutzung. Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in fehlenden regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe Dritter in technische Bauteile/Anlagen haben. Die Beauftragung und Kostenübernahme von Wartungs- oder Kundendienstleistungen obliegen dem Käufer.

Wartungsfugen:
Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, Küchen usw. zwischen Fliesenflächen, Sanitärobjekten usw. sind unvermeidbar Mikroorganismen, Schrumpfprozessen und mit diesen im weitesten Sinne vergleichbaren weiteren
Vorgängen ausgesetzt. Bei den elastischen Verfugungen handelt es sich daher um Fugen, die vom Käufer bereits innerhalb der Gewährleistungszeit auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen hin beobachtet werden und ggf.
nachgebessert oder erneuert werden müssen. Für Rissbildungen oder Schäden an diesen Fugen, sowie für die sich hieraus möglicherweise ergebenden Folgeschäden besteht keine Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers. Für die erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

Abdichtung der Bäder:
Die Wandflächen erhalten zwischen Putz und Fliesen im Spritzwasserbereich der Bade-
und Duschwannen einen Spritzwasserschutzanstrich aus Flüssigfolie oder eine Kunststofffolie. Da Wohnungsbäder nach DIN 18195 nicht als Nassräume einzustufen sind, ist das Bad kein so genannter “Nassraum”, z.B. mit wannenartiger Bodenabsenkung, Bodenablauf oder Sicherheitstürschwelle. Aus diesem Grund wird keine Abdichtung des Bades nach DIN 18195 ausgeführt.

Pläne:
Unsere Pläne sind im Maßstab 1:100 gezeichnet und zur Maßentnahme nicht geeignet. Alle in der Baubeschreibung und in den Plänen enthaltenen Maße sind Sollmaße mit den nach DIN zulässigen Toleranzen. Bestandsunterlagen und -pläne gehören nicht zum Leistungsumfang. Die eingezeichneten Möblierungen einschließlich der Küche sind Einrichtungsvorschläge des Architekten. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang.

Anschlussfugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper:
Die Fugen werden in Anlehnung an den Leitfaden zur Montage – Der Einbau von Fenstern, Fassaden und Haustüren mit Qualitätskontrolle durch das RAL-Gütezeichen – ausgeführt. Die zwischen Bauwerk und Außenbauteil verbleibende Fuge wird vollständig mit Kompriband (Fa. Illbruck o. glw.) geschlossen.
Pflege und Instandhaltung von Fassadenflächen:
In besonderen Fällen kann bei Wärmedämmverbundsystemen ein erhöhter Pflege- und Wartungsaufwand der Fassadenoberfläche erforderlich werden – z.B. Nähe des Gebäudes zu großen Baumbeständen, Tal-Lagen, unmittelbare Beschattung usw. , um Algen oder Pilzbefall der Fassade zu verhindern. Diese Erscheinungen stellen keinen Mangel im Rahmen der Gewährleistung dar.

Zink- und Aluminiumblechoberflächen:
Zink- und Aluminiumblechoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der Niederschläge und bilden Patina. Dadurch entstehen teil- und vollflächige Verfärbungen.

Leitungsverkleidugen:
Aus technischen Gründen können Leitungsführungen in Ecken und Randbereichen und unter Decken erforderlich sein. In Wohngeschossen werden die Leitungen mit Trockenbauverkleidungen versehen. Die Oberflächen der

Verkleidungen werden wie die angrenzenden Bauteiloberflächen ausgeführt.
Im Keller erfolgen die Installationen mit notwendigen Isolierungen auf Putz.

13. Pflege- und Wartungshinweise

Zum Erhalt des Gebrauchswertes der Wohnung / des Hauses ist zur sachgerechten Handhabung der jeweiligen Bauteile und Einbauten folgendes zu beachten:

Wartung haustechnischer Anlagen:
Haustechnische Anlagen / Installationen sind nach Herstellervorschrift und den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig – auch während der Gewährleistungsfrist – zu warten.

Holzoberflächen:
Holzoberflächen sind ein hochwertiges Naturprodukt und bedürfen behutsamer Pflege. Parkett-Oberflächen dürfen nur feucht, nicht nass gereinigt werden, da sonst Wasser in die Fugen eindringt und die Bodenbeläge dauerhaft schädigt. Dies gilt auch für Holzoberflächen von Türen, Fensterbänken, Holzhandläufen, Treppenstufen etc. Grenzen Bodenbeläge, wie z.B. Fliesen, an Türen an, ist beim Reinigen darauf zu achten, dass die Zargen und Türblätter nicht durch den Putzlappen befeuchtet werden. Wachshaltige Reinigungsmittel können Fliesenfugen verfärben.

Lüftung:
Die energieeffiziente Bauweise bedingt luftdichte Konstruktionen und Bauteilanschlüsse. Dies macht ein gegenüber Altbauten verändertes Lüftungsverhalten notwendig, dessen Grundzüge in dem bei der Hausübergabe überreichten Merkblatt detailliert beschrieben sind. Dieses ist zur Vermeidung von Feuchteschäden zu beachten.

Hitzeschutz Wärmedämmfassade:
Generell: Keine Grills oder sonstige Hitze abstrahlenden Geräte in Fassadennähe benutzen! Der wärmegedämmte Außenputz kann sich unter dem Einfluss der Hitze verformen und Schaden nehmen.

Anstriche (Beschichtungen):
Anstriche sind nach den Herstellervorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig -auch schon während der Gewährleistungszeit – zu pflegen bzw. zu erneuern.

14. Schlussbemerkungen

Änderungen auf Grund technischer und gestalterischer Notwendigkeiten bzw. auf Grund behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten, ebenso Änderungen, die keine Minderung in Bezug auf Eignung oder Qualität darstellen.

Die in den Grundrissen dargestellte Möblierung, Einbauten sowie Bepflanzung ist als Vorschlag bzw. illustrativ zu verstehen und gehört nicht zum Leistungsumfang.
Wird der Kaufvertrag nach der Ausführung beschriebener Bauleistungen abgeschlossen, gilt in jedem Fall die tatsächliche vorhandene Bauausführung als vertraglich vereinbart, auch wenn sie mit der Baubeschreibung nicht übereinstimmt.

Vertriebs- und andere Mitarbeiter sind nicht befugt, über die Baubeschreibung hinaus oder davon abweichende Zusagen zu treffen. Sonderwünsche sind im notariellen Kaufvertrag festzuhalten.

Bei Abweichung zwischen Plänen und dem Text dieser Baubeschreibung ist letzterer maßgebend. Sofern und soweit die vorstehende Baubeschreibung einzelne Leistungen nicht vollständig oder nicht hinreichend bezeichnet, nimmt der Verkäufer diese nach billigem Ermessen vor.

Sonderwünsche können gegen Aufpreis berücksichtigt werden, sofern der Planungs- und Bautenstand dies zulässt. Sie sind schriftlich zu beauftragen und können zu einer Verschiebung des vereinbarten Fertigstellungstermins führen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre. Für elastische Verfugungen, Sanitär/Heizungs- und Lüftungsinstallationen sowie für die beweglichen Teile, eingebaute Geräte, Verschleiß- und Gebrauchsteile gelten die Gewährleistungsfristen und Bedingungen der Hersteller, mindestens 2 Jahre. Im Weiteren gelten die Gewährleistungsbestimmungen gemäß §13 der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen.

Stand 02. März 2016

Keil & Fischer GmbH
Neckarstraße 2A
64569 Nauheim